PVRLP - Recht

PVRLP Recht

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Geschrieben von: Disziplinar- und Rechtsausschuss Montag, 04. Juni 2007 14:18

Disziplinar- und Rechtsausschuss des PVRLP

Vorsitzender:
Stefan Deuer

 


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Innerhalb des PVRLP werden alle Rechtstreitigkeiten sportlicher Art durch sein Rechtsorgan in eigener Zuständigkeit geregelt. Der Verbandsrechtsprechung unterliegen alle Verbandsmitglieder und Verbandsangehörige gemäß § 3, (2) der Satzung des PVRLP. Die Aufgaben des Ausschusses sind Entscheidungen über alle Rechtsfälle aus dem Sportverkehr des Verbandes, die zuständigkeitsgemäß an ihn herangetragen werden. Ebenfalls korrigiert und ahndet der Ausschuss Verstöße gegen die Satzung und die Ordnungen des PVRLP.

Antragsberechtigt sind, soweit die Ordnungen des PVRLP nicht eine anderweitige Ahndung vorsehen, Organe des LV und die jeweilig Betroffenen.

Das Verfahren wird grundsätzlich durch Einreichung eines schriftlichen Antrages eingeleitet.
Der Antrag ist bei der Geschäftstelle einzureichen.
Dem Antrag und allen Schriftsätzen sind Abschriften für die übrigen Beteiligten in drei-facher Ausfertigung beizufügen.


Der Antrag muß enthalten:

a) Bezeichnung der Parteien
b) Eine gedrängte Darstellung des Sachverhalts
c) Ein bestimmtes Begehren
d) Angabe der zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel

Gegen die Entscheidung des DA des PVRLP können die Beteiligten innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen. Diese ist  schriftlich zu begründen und an den DA des DPV als Berufungsinstanz zu richten.